Patientenverfügung

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, was mit Ihnen an medizinisch notwendigen Behandlungen erfolgen soll, können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die dies übernehmen. Denn das ist nicht automatisch durch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder möglich.

Damit treffen Sie Vorsorge, daß keine vom Amtsgericht eingesetzte fremde Person dies übernimmt.

Wir beraten Sie gern und umfassend zu diesem Thema und stellen Ihnen die Formulare der Ärztekammer zur Verfügung.

 

 

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